Garantie
Leitern, Trittleitern und andere Pflastersteine unterliegen nicht der obligatorischen Zertifizierung, dennoch werden alle Produkte von Rostest freiwillig für die Produktkonformität mit den Anforderungen der TU und gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation zertifiziert.
Garantiebedingungen
1. Gewährleistungsfristen
- Alle Produkte haben 1 Jahr Garantie.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum des Produkts durch den Endverbraucher. Das Belegdokument ist eine Rechnung oder ein Kassenbon für den Kauf von Waren.
- Die Leistung der Garantie spiegelt sich nicht in der ursprünglichen Garantiezeit wider.
2. Gewährleistungspflichten
- Die Garantie deckt versteckte Herstellungsfehler ab.
- Während der Garantiezeit wird ein defektes Produkt nach Wahl des Herstellers ersetzt oder repariert. Das ersetzte Produkt wird Eigentum des Herstellers.
- Andere Anforderungen als das Recht auf Wiederherstellung oder Ersatz eines defekten Produkts werden von dieser Garantie nicht abgedeckt.
3. Die Garantie gilt nicht für
- Mechanische Beschädigung durch Stoß oder Sturz.
- Produkte, die unter Verstoß gegen die Gebrauchsanweisung oder fahrlässiger Handhabung verwendet wurden.
- Teile, die während des Gebrauchs des Produkts einem natürlichen Verschleiß unterliegen. sowie Schäden, die auf natürliche Abnutzung während des Gebrauchs des Produkts zurückzuführen sind.
- Schäden an Produkten, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sowie solche, die durch übermäßige Belastung entstanden sind.
- Produkte, an denen technische Änderungen, Ergänzungen oder Reparaturen nicht durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten vorgenommen wurden.
- Schäden an Produkten, die durch Transport oder Lagerung entstanden sind.
- Geringfügige Abweichungen von den Normen, die die Qualität und den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts nicht beeinträchtigen.